Der Weg zum Führerschein

  1. Nothelferkurs absolvieren (gültig 6 Jahre):
    Melde dich für Fragen betreffend Nothelferkurs, ganz einfach bei mir.
  2. Lernfahrausweis beantragen:
    Das Gesuch für einen Lernfahrausweis kannst du für den Kanton St. Gallen oder Thurgau hier herunterladen. Oder selbstverständlich auch bei mir bestellen.
    Zur Einreichung des ausgefüllten Gesuchs, beim Einwohneramt oder direkt beim Strassenverkehrsamt, benötigst du nebst dem Nothelferausweis zudem:
    • Einen Sehtest (gültig 24 Monate) - bei einem beliebigen Optiker möglich.
    • 1 aktuelles farbiges Passfoto
    • eine gültige Identitätskarte oder Pass. (nur beim 1. Gesuch über das Amt erforderlich)
    Das Gesuch für den Lernfahrausweis kannst du 1 Monat vor deinem Geburtstag einreichen. Du erhälst danach die Anmeldung zur Theorieprüfung.
  3. Theorieprüfung absolvieren:
    Um dich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten, kannst du dein Lernmittel
    natürlich bei mir bestellen.
    Die Theorieprüfung kannst du theoretisch schon 1 Monat vor deinem Geburtstag machen.
  4. Lernfahrausweis erhalten:
    Den Lernfahrausweis erhältst du nach bestandener Theorieprüfung.
  5. Fahrlektionen besuchen:
    Ich empfehle dir gleich zu Beginn Fahrstunden mit mir zu absolvieren, damit sich nicht „Mödeli" einschleichen, die du nachher nur noch mit vielen zusätzlichen Fahrstunden abgewöhnen kannst.
    Sobald du die Grundlagen bei mir erlernt hast, fahre ab da so oft du kannst auch privat.
  6. VKU-Kurs besuchen:
    Für den Verkehrskundeunterricht benötigst du einen gültigen Lernfahrausweis.
    Der VKU ist obligatorisch und wird in der Regel parallel zur Fahrausbildung besucht.
  7. Praktische Führerprüfung bestehen:
    Die Fahrschule Marco Zöllig bereitet dich optimal auf die Führerprüfung vor. Das gibt dir viel Selbstvertrauen und hilft dir, die Prüfungs-Nervosität zu reduzieren.
  8. Nach der Führerprüfung:
    Willst du deinen Führerausweis nach 3-jähriger Probezeit behalten, brauchst du 1 Tag obligatorische Weiterbildung (WAB).
    Diesen Weiterbildungstag, musst du innert 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung besuchen.
    Nach bestandender Führerprüfung, werde ich dich falls du es nicht anders wünschst, für die obligatorische WAB-Ausbildung anmelden.

Hast du noch Fragen?

Falls du dich über die anfallenden Kosten der Fahrausbildung informieren möchtest, gehts hier zur Preisliste.
Ich freu mich auf dich!